10 Kernforderungen

der LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt e.V. zur Umsetzung der Inklusion in Sachsen- Anhalt

Wir fordern das Land Sachsen-Anhalt auf:

  1. … den Landesaktionsplan Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt umgehend vom Deutschen Menschenrechtsinstitut evaluieren, die Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüfen und adäquate Maßnahmenvorschläge erarbeiten zu lassen.
  2. … erste Strategien zur Auflösung ausgrenzender Strukturen entsprechend der UN-BRK bis zum Ende der Legislaturperiode 2015-2020 vorzulegen und mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zu diskutieren. Umgesetzt werden sollte zum Beispiel eine „Schule für Alle“, die Auflösung von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen jeglichen Alters und ein inklusiver Arbeitsmarkt durch Umbau und Wegfall von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
  3. … das Prinzip der personenzentrierten Komplexleistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sozialraum sicherzustellen. Dabei sollten wirkungsorientierte Leistungen Vorrang vor verrichtungsorientierten Leistungen bekommen. Für die Qualität der Leistungen ist ausschließlich die Wirkung und die Einschätzung der Nutzer*innen relevant.
  4. … dass die Umwandlung von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in besondere Wohnformen nicht zu einer reinen Umetikettierung führen darf. Entsprechend den Forderungen des allgemeinen Kommentars des UN-Fachausschusses zu Art. 19 UN- BRK sind die Nutzer*innen an der Umgestaltung und der perspektivischen Auflösung von stationären Einrichtungen entscheidend zu beteiligen.
  5. … das Prinzip der Selbstbestimmung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in den Angelegenheiten, die sie betreffen ernst zu nehmen und zwingend umzusetzen.
  6. … Menschen mit Behinderungen bei den Teilhabeleistungen nach SGB IX stärker mitwirken sowie Angebote und Anbieter kontrollieren zu lassen. Daher sind Prinzipien der Peer-Evaluation und Nutzer*innen-Beiräte in allen Angeboten einzuführen. Diese sind ausreichend zu finanzieren und die Mittel den Nutzer*innen-Beiräten zur eigenen Verwaltung zu übergeben.
  7. … zukünftig sicherzustellen, dass barrierefreie Sozialräume und ausreichend bezahlbarer barrierefreier Wohnraum für Alle in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen. Allen Menschen mit Behinderungen sollte einen Zugang zu Assistenz- und Unterstützungsleistungen im gleichen Maße gesichert werden.
  8. … unverzüglich, aber spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode 2015-2020, eine Strategie und Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt und Missbrauch jeglicher Art gegenüber Menschen mit Behinderungen, insbesondere Jugendlichen und Frauen, vorzulegen, mit den Selbstvertretungen der Menschen mit Behinderungen abzustimmen und diese zeitnah umzusetzen.
  9. … die LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt e.V. an der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen über die Arbeitsgemeinschaften nach § 94 SGB IX direkt mit Sitz und Stimme zu beteiligen.
  10. …. der LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt e.V. einen Sitz als stimmberechtigtes Mitglied im Landesbehindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt einzuräumen.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 14.08.2019 in Dessau-Roßlau.

Download 10 Kernforderungen der LIGA Selbstvertretung Sachsen-Anhalt e.V.