10 Kernforderungen

der LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt e.V. zur Umsetzung der Inklusion in Sachsen- Anhalt

Wir fordern die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt auf

  1. den Landesaktionsplan Sachsen-Anhalt vom 25.05.2021 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt umgehend vom unabhängigen Deutschen Menschenrechtsinstitut überprüfen und adäquatere Maßnahmenvorschläge erarbeiten zu lassen.

  2. ausgrenzende Einrichtungen konsequent aufzulösen und hin zu einem selbstbestimmten Lernen, Arbeiten und Wohnen für Alle umzubauen. Bei diesem Umwandlungsprozess müssen die betroffenen Menschen mit Behinderungen das aktive Mitgestaltungs-, Entscheidungs- und Kontrollrecht erhalten.

  3. die Prinzipien der Peer-Evaluation und Nutzer*innen-Beiräte in allen Angeboten der Leistungen zur Teilhabe einzuführen, diese ausreichend zu finanzieren und diese Mittel den Nutzer*innen zur eigenen Verwaltung zu übergeben.

  4. dass Leistungen zur Teilhabe sich an den Zielen und Wünschen von Menschen mit Behinderungen in Form einer selbstbestimmten informierten Entscheidung orientieren.

  5. das Prinzip der Selbstbestimmung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in den Angelegenheiten, die sie betreffen ernst zu nehmen und zwingend umzusetzen.

  6. zukünftig sicherzustellen, dass barrierefreie Sozialräume und ausreichend bezahlbarer barrierefreier Wohnraum für Alle in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen.

  7. allen Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu Assistenz- und Unterstützungsleistungen im gleichen Maße zu sichern.

  8. unverzüglich Gewaltschutzstrategien innerhalb und außerhalb von Einrichtungen zu erarbeiten und unabhängige Beschwerdestellen zur Vermeidung von Gewalt und Missbrauch jeglicher Art gegenüber Menschen mit Behinderungen (insbesondere Kindern, Jugendlichen und Frauen mit Behinderungen), einzurichten.

  9. die LIGA Selbstvertretung an der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen über die Arbeitsgemeinschaften nach § 94 SGB IX direkt mit Sitz und Stimme zu beteiligen.

  10. der LIGA Selbstvertretung einen Sitz als stimmberechtigtes Mitglied im Landesbehindertenbeirat und im Inklusionsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt einzuräumen.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 30.01.2023 via Zoom.

Download 10 Kernforderungen der LIGA Selbstvertretung Sachsen-Anhalt e.V.