Pressemitteilungen vom 10.08.2024
LIGA Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen fordert Ende der Diskriminierung durch die Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Am 5. August 2024 fand ein politischer Austausch zwischen Nicole Anger (MdL, DIE LINKE) und der LIGA Selbstvertretung Sachsen-Anhalt e.V. statt. Gemeinsam forderten sie ein Ende der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei der Beantragung persönlicher Budgets. Außerdem kritisierten sie das Sozialministerium in Magdeburg, als Aufsichtsbehörde der Sozialagentur versagt zu habe.
Die Teilnehmer*innen des Treffens kritisierten einstimmig die unerträgliche Situation für die Betroffenen. Sie bemängelten die Unkenntnis oder Ignoranz bestimmter Landesbediensteter und politischer Akteure gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Daher fordern sie den Landesbehindertenbeauftragten zum sofortigen Handeln auf. Zudem sollte er zeitnah eine Landeskonferenz zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderungen einberufen, um einen offenen und rechtebasierten Dialog zu fördern.
Die Betroffenen kritisieren die diskriminierende, willkürliche und intransparente Vorgehensweise der Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Antragsteller*innen empfinden sich, insbesondere bei der Bearbeitung von Anträgen auf Teilhabeleistungen und Hilfe zur Pflege in Form persönlicher Budgets, oft wie unerwünschte Bittsteller. Ihre im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und der UN-Behindertenrechtskonvention garantierten Rechte auf ein selbstbestimmtes Leben werden ignoriert.
Die Sozialagentur agiert ohne Rücksicht auf die psychischen und physischen Belastungen der Betroffenen und nutzt alle juristischen Mittel, um gegen sie vorzugehen. Zudem stehen Budgetnehmer*innen unter Druck, ihre Assistenz nach dem Mindestlohn zu bezahlen, während Anbieter von Teilhabeleistungen in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege ortsübliche bzw. tarifliche Vergütungen erhalten. Dies führt dazu, dass Budgetnehmer*innen in einem angespannten Arbeitsmarkt keinen Zugang mehr zu Assistenzleistungen haben.
Es gibt Hinweise, dass bei der Sozialagentur allein die Kosten im Vordergrund stehen, nicht aber die gesetzlichen Ansprüche der Betroffenen. So wird versucht, Menschen gegen ihren Willen in Heime einzuweisen, wobei die geringeren Kosten als Begründung herangezogen werden. Dies widerspricht jedoch der UN-BRK und der aktuellen Rechtsprechung, die besagt, dass der Wille der Antragsteller*innen entscheidend ist. Wenn diese eine Heimunterbringung ablehnen, ist diese unzumutbar und ein Kostenvergleich rechtswidrig. Nach Artikel 19 der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Selbstbestimmung und auf eine volle und wirksame Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Sie dürfen nicht gezwungen werden, an einem bestimmten Ort zu leben oder mit anderen Menschen zusammenzuwohnen. Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die ein selbstbestimmtes Leben mit persönlicher Assistenz führen möchten, wird vom Sozialministerium Sachsen-Anhalt offenbar toleriert. Dies steht in klarem Widerspruch zur seit 15 Jahren geltenden UN-BRK, die u. a. den Schutz und die Förderung von Menschen mit Behinderungen, sowie die Verhinderung von Diskriminierung und struktureller Gewalt, fordert.